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   VGH Bayern, 21.12.2018 - 22 C 18.2138   

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VGH Bayern, 21.12.2018 - 22 C 18.2138 (https://dejure.org/2018,46270)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.12.2018 - 22 C 18.2138 (https://dejure.org/2018,46270)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Dezember 2018 - 22 C 18.2138 (https://dejure.org/2018,46270)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GKG § 52 Abs. 1, Abs. 2, § 66 Abs. 6 S. 1, § 68 Abs. 1 S. 5; SchfHwG § 14b; RVG § 32 Abs. 1
    Streitwert wegen Nachrüstung eines Kachelofens

  • rewis.io

    Streitwert wegen Nachrüstung eines Kachelofens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessung des Streitwerts wegen Nachrüstung eines Kachelofens; Vermeintliche Anordnung der Stilllegung eines Kachelofens im Zusammenhang mit einer Feuerstättenschau

  • rechtsportal.de

    Zuständigkeit des Berichterstatters für die Entscheidung über eine Streitwertbeschwerde; Streitwert für eine Klage; die sich gegen die nur vermeintliche Anordnung der Stilllegung eines Kachelofens im Zusammenhang mit einer Feuerstättenschau und mit dem daraufhin ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 09.07.2014 - 9 B 63.13

    Kunsthalle; Umsatzsteuer; Bescheinigung; gleiche kulturelle Aufgabe; Museum;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2018 - 22 C 18.2138
    Ob vorliegend ein Feuerstättenbescheid Gegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens gewesen ist (hier käme nur der Feuerstättenbescheid vom 10.4.2018 in Betracht, frühere Bescheide sind bestandskräftig geworden), richtet sich gemäß dem auch vom Bundesverwaltungsgericht verwendeten sog. zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff danach, worin der vom Kläger geltend gemacht prozessuale Anspruch, also die erstrebte, im Klageantrag umschriebene Rechtsfolge zu sehen ist, und was zum Klagegrund, d.h. zu dem Sachverhalt gehört, aus dem sich die Rechtsfolge ergeben soll (vgl. BVerwG, B.v. 9.7.2014 - 9 B 63.13 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 05.09.2018 - 22 ZB 18.1784

    Streitwert einer Klage gegen einen Zweitbescheid

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2018 - 22 C 18.2138
    Unter Berücksichtigung des Sinn und Zwecks des § 14b SchfHwG haben Gerichte in der Vergangenheit auf den niedrigen Streitwert des § 14b SchfHwG dann zurückgegriffen, wenn der Rechtsstreit einen Sachverhalt in engem zeitlichem und/oder sachlichem Zusammenhang mit einem Feuerstättenbescheid betraf, so z.B. bei der Klage gegen einen Zweitbescheid, der der behördlichen Durchsetzung eines Feuerstättenbescheids diente (BayVGH, B.v. 5.9.2018 - 22 ZB 18.1784 - juris; VG Magdeburg, B.v. 11.4.2018 - 3 B 319/17 - juris), bei Rechtsbehelfen, die sich gegen die Anordnung der Duldung oder gegen die Vollziehung der zur Erstellung des Feuerstättenbescheids regelmäßig durchzuführenden Feuerstättenschau richteten (OVG NW, B.v. 23.10.2018 - 4 A 1547/17, B.v. 22.10.2018 - 4 E 548/17 - und Beschlüsse vom 18.9.2018 - 4 B 286/18 und 4 B 299/18 - alle jeweils juris) und bei der Klage gegen die festgelegten Zeitabstände für Schornsteinfegerarbeiten (OVG NW, B.v. 28.8.2017 - 4 A 2868/15 - juris).
  • VGH Bayern, 14.10.2016 - 22 C 16.1849

    Auffangstreitwert bei Streit um Zutritt des Schornsteinfegers zur Wohnung

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2018 - 22 C 18.2138
    Es handelt sich nämlich hierbei nicht um streitwerterhöhende oder streitwertmindernde Umstände, sondern erläuternde Äußerungen von Beteiligten, die dem Gericht weitere Erkenntnisse verschaffen, um den - unveränderten - Streitgegenstand bewerten und die "Bedeutung der Sache" im Sinn des § 52 Abs. 1 GKG in einem Geldbetrag ausdrücken zu können (vgl. BayVGH, B.v. 14.10.2016 - 22 C 16.1849 - juris Rn. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2017 - 4 A 2868/15

    Mängel bei der Terminierung der Feuerstättenschau bei verfrühter Durchführung

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2018 - 22 C 18.2138
    Unter Berücksichtigung des Sinn und Zwecks des § 14b SchfHwG haben Gerichte in der Vergangenheit auf den niedrigen Streitwert des § 14b SchfHwG dann zurückgegriffen, wenn der Rechtsstreit einen Sachverhalt in engem zeitlichem und/oder sachlichem Zusammenhang mit einem Feuerstättenbescheid betraf, so z.B. bei der Klage gegen einen Zweitbescheid, der der behördlichen Durchsetzung eines Feuerstättenbescheids diente (BayVGH, B.v. 5.9.2018 - 22 ZB 18.1784 - juris; VG Magdeburg, B.v. 11.4.2018 - 3 B 319/17 - juris), bei Rechtsbehelfen, die sich gegen die Anordnung der Duldung oder gegen die Vollziehung der zur Erstellung des Feuerstättenbescheids regelmäßig durchzuführenden Feuerstättenschau richteten (OVG NW, B.v. 23.10.2018 - 4 A 1547/17, B.v. 22.10.2018 - 4 E 548/17 - und Beschlüsse vom 18.9.2018 - 4 B 286/18 und 4 B 299/18 - alle jeweils juris) und bei der Klage gegen die festgelegten Zeitabstände für Schornsteinfegerarbeiten (OVG NW, B.v. 28.8.2017 - 4 A 2868/15 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2018 - 13 E 737/18

    Festsetzung des Streitwerts im verwaltungsgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2018 - 22 C 18.2138
    Über die Beschwerde entscheidet gemäß § 66 Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 2 i.V.m. § 68 Abs. 1 Satz 5 GKG der Einzelrichter, weil für das Verwaltungsgericht die Berichterstatterin den Streitwert nach § 87a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 VwGO festgesetzt und hierbei im Sinn des § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG als Einzelrichterin gehandelt hat (vgl. BayVGH, B.v. 1.6.2018 - 22 C 18.1163 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 2.12.2013 - 4 C 13.2196 - juris Rn. 1; OVG NW, B.v. 23.10.2018 - 13 E 737/18 - juris Rn. 1 unter Aufgabe der von diesem Senat früher vertretenen, gegenteiligen Rechtsansicht).
  • VGH Bayern, 02.12.2013 - 4 C 13.2196

    "Einzelrichter" im Sinne des § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG ist auch der nach § 87 Abs. 3

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2018 - 22 C 18.2138
    Über die Beschwerde entscheidet gemäß § 66 Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 2 i.V.m. § 68 Abs. 1 Satz 5 GKG der Einzelrichter, weil für das Verwaltungsgericht die Berichterstatterin den Streitwert nach § 87a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 VwGO festgesetzt und hierbei im Sinn des § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG als Einzelrichterin gehandelt hat (vgl. BayVGH, B.v. 1.6.2018 - 22 C 18.1163 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 2.12.2013 - 4 C 13.2196 - juris Rn. 1; OVG NW, B.v. 23.10.2018 - 13 E 737/18 - juris Rn. 1 unter Aufgabe der von diesem Senat früher vertretenen, gegenteiligen Rechtsansicht).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2018 - 4 B 286/18

    Verbesserung der Rechtsstellung des Antragstellers durch die Inanspruchnahme

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2018 - 22 C 18.2138
    Unter Berücksichtigung des Sinn und Zwecks des § 14b SchfHwG haben Gerichte in der Vergangenheit auf den niedrigen Streitwert des § 14b SchfHwG dann zurückgegriffen, wenn der Rechtsstreit einen Sachverhalt in engem zeitlichem und/oder sachlichem Zusammenhang mit einem Feuerstättenbescheid betraf, so z.B. bei der Klage gegen einen Zweitbescheid, der der behördlichen Durchsetzung eines Feuerstättenbescheids diente (BayVGH, B.v. 5.9.2018 - 22 ZB 18.1784 - juris; VG Magdeburg, B.v. 11.4.2018 - 3 B 319/17 - juris), bei Rechtsbehelfen, die sich gegen die Anordnung der Duldung oder gegen die Vollziehung der zur Erstellung des Feuerstättenbescheids regelmäßig durchzuführenden Feuerstättenschau richteten (OVG NW, B.v. 23.10.2018 - 4 A 1547/17, B.v. 22.10.2018 - 4 E 548/17 - und Beschlüsse vom 18.9.2018 - 4 B 286/18 und 4 B 299/18 - alle jeweils juris) und bei der Klage gegen die festgelegten Zeitabstände für Schornsteinfegerarbeiten (OVG NW, B.v. 28.8.2017 - 4 A 2868/15 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2018 - 4 E 548/17

    Bestimmung des Streitwerts in einem Verfahren über eine Ordnungsverfügung zur

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2018 - 22 C 18.2138
    Unter Berücksichtigung des Sinn und Zwecks des § 14b SchfHwG haben Gerichte in der Vergangenheit auf den niedrigen Streitwert des § 14b SchfHwG dann zurückgegriffen, wenn der Rechtsstreit einen Sachverhalt in engem zeitlichem und/oder sachlichem Zusammenhang mit einem Feuerstättenbescheid betraf, so z.B. bei der Klage gegen einen Zweitbescheid, der der behördlichen Durchsetzung eines Feuerstättenbescheids diente (BayVGH, B.v. 5.9.2018 - 22 ZB 18.1784 - juris; VG Magdeburg, B.v. 11.4.2018 - 3 B 319/17 - juris), bei Rechtsbehelfen, die sich gegen die Anordnung der Duldung oder gegen die Vollziehung der zur Erstellung des Feuerstättenbescheids regelmäßig durchzuführenden Feuerstättenschau richteten (OVG NW, B.v. 23.10.2018 - 4 A 1547/17, B.v. 22.10.2018 - 4 E 548/17 - und Beschlüsse vom 18.9.2018 - 4 B 286/18 und 4 B 299/18 - alle jeweils juris) und bei der Klage gegen die festgelegten Zeitabstände für Schornsteinfegerarbeiten (OVG NW, B.v. 28.8.2017 - 4 A 2868/15 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2018 - 4 B 299/18

    Erstattung der Kosten der zwangsweisen Durchführung der Feuerstättenschau; Fehlen

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2018 - 22 C 18.2138
    Unter Berücksichtigung des Sinn und Zwecks des § 14b SchfHwG haben Gerichte in der Vergangenheit auf den niedrigen Streitwert des § 14b SchfHwG dann zurückgegriffen, wenn der Rechtsstreit einen Sachverhalt in engem zeitlichem und/oder sachlichem Zusammenhang mit einem Feuerstättenbescheid betraf, so z.B. bei der Klage gegen einen Zweitbescheid, der der behördlichen Durchsetzung eines Feuerstättenbescheids diente (BayVGH, B.v. 5.9.2018 - 22 ZB 18.1784 - juris; VG Magdeburg, B.v. 11.4.2018 - 3 B 319/17 - juris), bei Rechtsbehelfen, die sich gegen die Anordnung der Duldung oder gegen die Vollziehung der zur Erstellung des Feuerstättenbescheids regelmäßig durchzuführenden Feuerstättenschau richteten (OVG NW, B.v. 23.10.2018 - 4 A 1547/17, B.v. 22.10.2018 - 4 E 548/17 - und Beschlüsse vom 18.9.2018 - 4 B 286/18 und 4 B 299/18 - alle jeweils juris) und bei der Klage gegen die festgelegten Zeitabstände für Schornsteinfegerarbeiten (OVG NW, B.v. 28.8.2017 - 4 A 2868/15 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2018 - 4 A 1547/17

    Verpflichtung zur zur Duldung einer Feuerstättenschau

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2018 - 22 C 18.2138
    Unter Berücksichtigung des Sinn und Zwecks des § 14b SchfHwG haben Gerichte in der Vergangenheit auf den niedrigen Streitwert des § 14b SchfHwG dann zurückgegriffen, wenn der Rechtsstreit einen Sachverhalt in engem zeitlichem und/oder sachlichem Zusammenhang mit einem Feuerstättenbescheid betraf, so z.B. bei der Klage gegen einen Zweitbescheid, der der behördlichen Durchsetzung eines Feuerstättenbescheids diente (BayVGH, B.v. 5.9.2018 - 22 ZB 18.1784 - juris; VG Magdeburg, B.v. 11.4.2018 - 3 B 319/17 - juris), bei Rechtsbehelfen, die sich gegen die Anordnung der Duldung oder gegen die Vollziehung der zur Erstellung des Feuerstättenbescheids regelmäßig durchzuführenden Feuerstättenschau richteten (OVG NW, B.v. 23.10.2018 - 4 A 1547/17, B.v. 22.10.2018 - 4 E 548/17 - und Beschlüsse vom 18.9.2018 - 4 B 286/18 und 4 B 299/18 - alle jeweils juris) und bei der Klage gegen die festgelegten Zeitabstände für Schornsteinfegerarbeiten (OVG NW, B.v. 28.8.2017 - 4 A 2868/15 - juris).
  • VGH Bayern, 01.06.2018 - 22 C 18.1163

    Anfechtungsklage gegen eine Gewerbeuntersagung

  • VG Magdeburg, 11.04.2018 - 3 B 319/17

    Kostenrecht: Streitwertfestsetzung bei Anfechtung eines Zweitbescheides nach dem

  • VGH Bayern, 16.11.2022 - 22 ZB 22.2101

    Wirksamkeit einer Mandatsniederlegung im Anwaltsprozess; Streitwert bei

    Nach der Rechtsprechung des Senats sind davon nicht nur Feuerstättenbescheide selbst erfasst, sondern auch (Zweit-)Bescheide, die der behördlichen Durchsetzung bestandskräftiger Feuerstättenbescheide dienen (vgl. BayVGH, B.v. 13.9.2021 - 22 B 21.1495 - [nicht veröffentlicht] Rn. 7; B.v. 5.9.2018 -22 ZB 18.1784 - juris Rn. 6; B.v. 21.12.2018 - 22 C 18.2138 - juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 21.04.2021 - 22 C 21.872

    Gebühr für die Durchführung von Kehr- und Überprüfungsarbeiten

    Dies steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. BayVGH, B.v. 21.12.2018 - 22 C 18.2138 - juris Rn. 17; B.v. 5.9.2018 - 22 ZB 18.1784 - juris Rn. 6).
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